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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen

Stand: 28. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Travel 2 Transform (Jenny Wierzbicki), Martin-Luther-Straße 28, 67454 Haßloch – nachfolgend „Vermittler" genannt – gegenüber Kunden, die Reiseleistungen über den Vermittler anfragen, buchen oder vermitteln lassen.
  2. Der Vermittler bietet insbesondere die Vermittlung einzelner Reiseleistungen an. Hierzu gehören insbesondere:
    • Hotel- und Unterkunftsleistungen,
    • Safari- und Erlebnisleistungen,
    • Inlands- und Weiterflüge,
    • Transfers,
    • Mietwagen,
    • Ausflüge und sonstige touristische Leistungen.
  3. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege erfolgt.
  4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermittler.

§ 2 Tätigkeit als Reisevermittler

  1. Der Vermittler vermittelt Reiseleistungen verschiedener, rechtlich selbstständiger Leistungsträger. Vertragspartner für die jeweilige Reiseleistung wird grundsätzlich der Kunde und der jeweilige Leistungsträger.
  2. Der Vermittler selbst erbringt die vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich nicht. Die Durchführung erfolgt durch den jeweiligen Leistungsträger, beispielsweise durch das gebuchte Hotel, den jeweiligen Safari-Anbieter oder die jeweilige Fluggesellschaft.
  3. In einzelnen Fällen begleitet Jenny Wierzbicki als Vermittlerin die Reise persönlich vor Ort, beispielsweise als lokale Gastgeberin oder Ansprechpartnerin. Dies ändert nichts an der grundsätzlichen Vermittlerstellung nach dieser Ziffer, sofern sich aus der konkreten Vertragsgestaltung im Einzelfall nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.
  4. Für die Durchführung, Qualität, Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Reiseleistung ist grundsätzlich der jeweilige Leistungsträger nach dessen eigenen Vertrags- und Geschäftsbedingungen verantwortlich.
  5. Der Vermittler informiert den Kunden über die für die jeweilige Leistung geltenden Bedingungen, soweit diese dem Vermittler vorliegen.
  6. Sofern durch die konkrete Zusammenstellung und Vertragsgestaltung im Einzelfall gesetzlich eine Pauschalreise oder eine andere besondere rechtliche Einordnung entsteht, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Bezeichnung der Leistung als „Vermittlung" allein ist für die rechtliche Einordnung nicht ausschlaggebend.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Reiseleistungen auf der Website oder in sonstigen Informationsmedien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Der Kunde kann dem Vermittler eine verbindliche Buchungsanfrage übermitteln.
  3. Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Vermittler die Buchung bzw. Vermittlung gegenüber dem Kunden bestätigt.
  4. Die Verträge über die einzelnen Reiseleistungen kommen entsprechend den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers zustande.
  5. Die Buchungsbestätigung enthält, soweit verfügbar, insbesondere:
    • die gebuchten Leistungen,
    • den jeweiligen Leistungsträger,
    • den Reisepreis,
    • die Zahlungsfristen,
    • die Höhe der Anzahlung,
    • sowie die für die jeweilige Leistung geltenden Stornierungs- und Änderungsbedingungen.

§ 4 Preise

  1. Alle Preise werden in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegeben.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise als Gesamtpreis der jeweils gebuchten Leistungen einschließlich der zum Zeitpunkt der Buchung bekannten und anfallenden Steuern und Gebühren.
  3. Zusätzliche Kosten, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden, optionale Zusatzleistungen oder Gebühren des jeweiligen Leistungsträgers entstehen, können zusätzlich berechnet werden.
  4. Bei Leistungen, deren Preis in einer Fremdwährung festgelegt wird, können Wechselkursschwankungen berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig.
  2. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach Art, Umfang, Wert und den Zahlungsbedingungen der gebuchten Leistungen.
  3. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich zwischen 30 % und 50 % des Gesamtpreises.
  4. Als Orientierung können folgende Anzahlungen gelten:
    Art der ReiseleistungRichtwert Anzahlung
    Camping / einfache Unterkünfteab 30 %
    Standard-Hotels / reguläre Reiseleistungenca. 35 %
    Hochwertige Hotels / individuelle Reisenca. 40 %
    Hochwertige Safaris / Premium-Reisenca. 45 %
    Luxusunterkünfte / exklusive Leistungenbis zu 50 %
  5. Die konkrete Anzahlung wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
  6. Für einzelne Leistungen kann aufgrund der Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers eine höhere Anzahlung oder eine vollständige Vorauszahlung erforderlich sein. Dies kann insbesondere bei nicht erstattbaren Leistungen, Luxusunterkünften, individuell reservierten Unterkünften, Safaris, Sondertarifen und Flugleistungen der Fall sein.
  7. Bei kurzfristigen Buchungen kann der vollständige Reisepreis unmittelbar nach Buchungsbestätigung fällig werden.

§ 6 Restzahlung

  1. Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der verbleibende Restbetrag spätestens 30 Tage vor Beginn der gebuchten Reiseleistung vollständig zu bezahlen.
  2. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reiseleistung kann der vollständige Betrag unmittelbar nach Buchungsbestätigung fällig werden.
  3. Maßgeblich sind die in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsfristen.
  4. Werden fällige Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist der Vermittler berechtigt, den Kunden zur Zahlung aufzufordern und – soweit rechtlich zulässig – die Buchung nach erfolgloser Fristsetzung zu stornieren. Hierdurch können Stornokosten nach den Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger entstehen.

§ 7 Stornierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann eine gebuchte bzw. vermittelte Reiseleistung vor deren Beginn stornieren.
  2. Die bei einer Stornierung anfallenden Kosten richten sich grundsätzlich nach den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
  3. Da unterschiedliche Leistungsträger unterschiedliche Stornierungsbedingungen verwenden, können die Kosten je nach gebuchter Leistung erheblich voneinander abweichen.
  4. Der Kunde wird vor bzw. bei Abschluss der Buchung über die ihm bekannten wesentlichen Stornierungsbedingungen informiert.
  5. Insbesondere bei Hotels, Safaris, Flügen und exklusiven Reiseleistungen können bereits bei einer frühen Stornierung erhebliche oder vollständige Kosten entstehen.
  6. Die bereits geleistete Anzahlung wird auf die tatsächlich anfallenden Stornierungskosten und sonstigen fälligen Beträge angerechnet.
  7. Soweit die vom Leistungsträger erhobenen Stornokosten niedriger sind als die bereits geleistete Zahlung, wird ein sich daraus ergebender Erstattungsbetrag nach Abrechnung der Buchung an den Kunden zurückgezahlt, soweit keine weiteren vertraglich vereinbarten Kosten entgegenstehen.
  8. Soweit die tatsächlich anfallenden Stornokosten höher sind als die bereits geleistete Anzahlung, kann der Vermittler die Differenz vom Kunden verlangen.

§ 8 Richtwerte für Stornierungen

Sofern für eine konkrete Leistung keine abweichenden Stornierungsbedingungen des Leistungsträgers vereinbart wurden, können – abhängig von der jeweiligen Reiseleistung – folgende Richtwerte gelten:

Zeitpunkt der StornierungRichtwert Stornokosten
Mehr als 60 Tage vor Reisebeginnab 20 %
59–30 Tage vor Reisebeginnab 30 %
29–15 Tage vor Reisebeginnab 50 %
14–7 Tage vor Reisebeginnab 70 %
6–1 Tage vor Reisebeginnab 80–90 %
Am Tag des Reisebeginns / Nichtantrittbis zu 100 %
Wichtig: Diese Tabelle dient nur als allgemeiner Richtwert. Für die jeweilige Buchung können die konkreten Bedingungen des Leistungsträgers abweichende Stornokosten vorsehen. Diese konkreten Bedingungen gehen den allgemeinen Richtwerten vor, sofern sie dem Kunden vor bzw. bei Buchung mitgeteilt wurden.

§ 9 Nicht erstattbare Leistungen

  1. Bestimmte Reiseleistungen werden von Leistungsträgern zu nicht erstattbaren Tarifen angeboten.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • nicht erstattbare Flugtarife,
    • Sondertarife von Hotels,
    • Vorauszahlungs- und Frühbucherraten,
    • Luxusunterkünfte,
    • exklusive Villen und Lodges,
    • individuell organisierte Safaris,
    • private Fahrzeuge und Guides,
    • spezielle Ausflüge,
    • Eintrittskarten,
    • Sonderveranstaltungen,
    • sowie sonstige ausdrücklich als „non-refundable" bzw. „nicht erstattbar" gekennzeichnete Leistungen.
  3. Bei solchen Leistungen kann der jeweilige Leistungsträger bei einer Stornierung bis zu 100 % des Leistungspreises einbehalten.
  4. Der Kunde wird vor Abschluss der Buchung auf nicht erstattbare Leistungen hingewiesen, soweit diese Information zum Zeitpunkt der Buchung verfügbar ist.

§ 10 Umbuchungen und Änderungen

  1. Änderungen einer bestehenden Buchung sind grundsätzlich nur möglich, sofern der jeweilige Leistungsträger dies zulässt.
  2. Für Umbuchungen können Gebühren des jeweiligen Leistungsträgers sowie Preisunterschiede entstehen.
  3. Zusätzlich kann für die Bearbeitung einer Umbuchung eine Service- oder Bearbeitungsgebühr des Vermittlers anfallen, sofern diese dem Kunden vor Durchführung der Änderung mitgeteilt wurde.
  4. Eine Umbuchung kann insbesondere bei Flügen, Safaris und nicht erstattbaren Hotelraten ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich sein.

§ 11 Flugleistungen

  1. Flugleistungen werden ausschließlich als Vermittlungsleistung angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Für Flugleistungen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
  3. Änderungen, Stornierungen, Flugzeitenänderungen, Flugausfälle und sonstige Maßnahmen der Fluggesellschaft richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen und den gesetzlichen Verpflichtungen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens.
  4. Der Vermittler unterstützt den Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Kommunikation mit der jeweiligen Fluggesellschaft.
  5. Für Umbuchungen, Änderungen oder Stornierungen können Gebühren und Preisunterschiede entstehen.

§ 12 Safari- und Erlebnisleistungen

  1. Safari-, Tour-, Ausflugs- und Erlebnisleistungen werden durch selbstständige Drittanbieter durchgeführt.
  2. Für die Durchführung gelten die jeweiligen Bedingungen des Safari- bzw. Erlebnisanbieters.
  3. Der Vermittler übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Tiere, Naturereignisse, Wetterbedingungen oder sonstige natürliche Gegebenheiten während einer Safari oder eines Ausflugs tatsächlich beobachtet bzw. erlebt werden können.
  4. Änderungen des Ablaufs können aufgrund von Wetter, Naturbedingungen, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsgründen oder anderen Umständen erforderlich sein.
  5. Soweit solche Änderungen durch den jeweiligen Leistungsträger vorgenommen werden, gelten dessen Vertragsbedingungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

§ 13 Hotels und Unterkünfte

  1. Die vermittelten Unterkünfte werden durch die jeweiligen Hotels, Lodges, Camps, Resorts oder sonstigen Unterkunftsanbieter bereitgestellt.
  2. Für die Unterkunft gelten die jeweiligen Buchungs- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.
  3. Besondere Wünsche des Kunden, beispielsweise bestimmte Zimmer, Etagen, Ausblicke, Bettenkonfigurationen oder vergleichbare Wünsche, werden nach Möglichkeit an den Leistungsträger weitergegeben. Eine Garantie für deren Erfüllung besteht nur, wenn diese ausdrücklich bestätigt wurde.

§ 14 Leistungsänderungen durch Leistungsträger

  1. Leistungsträger können unter bestimmten Umständen Änderungen an einer gebuchten Leistung vornehmen.
  2. Hierzu können beispielsweise Änderungen von Flugzeiten, Hotelzimmern, Routen, Safari-Abläufen oder Transferzeiten gehören.
  3. Der Vermittler wird den Kunden über ihm bekannt werdende wesentliche Änderungen informieren und – soweit möglich – bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Leistungsträger unterstützen.
  4. Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.

§ 15 Haftung des Vermittlers

  1. Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen Vermittlungsleistung.
  2. Für die tatsächliche Durchführung der vermittelten Reiseleistungen haftet grundsätzlich der jeweilige Leistungsträger im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen.
  3. Der Vermittler haftet nicht für Schäden, Ausfälle, Verspätungen, Änderungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf die Leistungserbringung eines Drittanbieters zurückzuführen sind, soweit den Vermittler hierfür keine eigene Pflichtverletzung oder gesetzliche Haftung trifft.
  4. Die Haftung des Vermittlers für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 16 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Buchung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
    • vollständige Namen entsprechend den Reisedokumenten,
    • Geburtsdaten, soweit erforderlich,
    • Kontaktdaten,
    • Zahlungsinformationen,
    • sowie sonstige für die jeweilige Buchung erforderliche Angaben.
  3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, über die für seine Reise erforderlichen Reisedokumente, Visa, Einreisegenehmigungen, Impf- oder Gesundheitsnachweise und sonstigen Einreisevoraussetzungen zu verfügen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Vermittlungsleistung sind.
  4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Buchungsunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.

§ 17 Reiseversicherung

Der Abschluss einer geeigneten Reiseversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

Insbesondere kann der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein, da Stornierungskosten – abhängig von den jeweiligen Bedingungen – auch bei kurzfristigem Rücktritt erheblich sein können.

Der Abschluss einer Versicherung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung, die vereinbarten Stornierungsbedingungen einzuhalten.

§ 18 Kommunikation und Unterlagen

  1. Die Kommunikation mit dem Kunden kann, sofern vereinbart, per E-Mail oder über andere digitale Kommunikationswege erfolgen.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen.
  3. Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Reiseunterlagen und sonstige wichtige Informationen können elektronisch übermittelt werden.

§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermittlers.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

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Jenny Wierzbicki

Einzelunternehmen (Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG)

Martin-Luther-Straße 28, 67454 Haßloch, Deutschland

E-Mail: infotravel2transform@gmail.com

Telefon: +49 176 24238972

Website: travel2transform.de

Stand: 28. August 2026

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